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Was gibt’s Neues bei der
ersten reserve und im HR-Bereich?

Tariferhöhungen für die Beschäftigten in der Zeitarbeit

01.12.2016/Karlsruhe. Am 30.11.2016 haben sich die Arbeitgeberverbände iGZ und BAP sowie der Bundesvorstand des DGB auf einen neuen Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten in der Zeitarbeit geeinigt.

Demnach steigen die Löhne zum 01.03.2017 um 2,5%, zum 01.04.2018 um 2,8%, zum 01.04.2019 um 3,2% in den Entgeltgruppen 1 und 2 und in den Gruppen 3 bis 9 um 3%, und zum 01.10.2019 um weitere 1,7% in den Entgeltgruppen 1 und 2.

Das bedeutet, dass ein Mitarbeiter in der Entgeltgruppe 1 ab dem 01.09.2019 einen Lohn von 9,96 € haben wird, was dann die unterste Lohngrenze in der Zeitarbeit sein wird. Die Tarifpartner haben klargestellt, dass sich die Branche Zeitarbeit deutlich vom gesetzlichen Mindestlohn abheben soll, was mit diesem Tarifabschluss gelungen ist.

Der Tarifvertrag wurde mit einer Laufzeit von 36 Monaten bis zum 31.12.2019 verbindlich beschlossen. Das bedeutet für unsere Kunden, Mitarbeiter und Kollegen eine sehr hohe Planungssicherheit.

Wir werden weiterhin ein sicherer Arbeitgeber mit interessanten beruflichen Möglichkeiten sein. Unsere Aufgabe besteht darin motivierte Mitarbeiter mit guten Arbeitgebern zusammenzubringen. Unser Ziel ist es, der erste Ansprechpartner für Menschen zu sein,  die sich verändern wollen, egal ob Wiedereinstieg, beruflicher Neuanfang oder einfach zur Überbrückung.

Die genauen Zahlen finden Sie unter dem Menüpunkt Für Mitarbeiter/Downloads „Tariferhöhungen bis 2019“.

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