Tarifabschluss Branchenzuschlagstarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie
16.05.2017/Karlsruhe. Am 08.05.2017 haben sich iGZ und BAP einerseits und die IG Metall andererseits auf eine Fortführung des Branchenzuschlagstarifvertrags für Arbeitnehmerüberlassungen in die Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) verständigt. Durch die Anwendung eines Branchenzuschlagstarifvertrages wird die Verpflichtung, das gesetzliche Equal Pay zu zahlen, abgewendet.
Die vereinbarten Eckpunkte finden Sie unter: <<Alles was Recht ist>>