Festlegung der Höchstüberlassungsdauer
22.03.2017/Karlsruhe. Im Tarifgebiet Südwest der IG Metall wurde der TV LeiZ als Pilot abgeschlossen, er soll zum 01.04.2017 in Kraft treten.
Im neuen AÜG, welches zum 01.04.2017 in Kraft tritt, wird die Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate reglementiert, es sei denn, ein kundenseitiger Tarifvertrag regelt etwas anderes. Nun wurde ein solcher durch die IG Metall (Südwest) abgeschlossen. Welche Eckpunkte darin geregelt werden, lesen Sie in den NEWS im Bereich <<Alles was Recht ist>>